Am 26. Mai ist Europawahl

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©europäisches parlament

,,Diesmal genügt es nicht, nur auf eine bessere Zukunft zu hoffen. Diesmal müssen wir alle Verantwortung übernehmen. Diesmal bitten wir nicht nur wählen zu gehen, sondern auch andere zur Wahl zu motivieren. Denn wenn alle wählen, gewinnen auch alle.“

Zitat: diesmalwaehleich.eu


Und damit alle die wählen gehen wollen, auch informiert sind, hier wieder Fakten und Hintergründe:



Was genau ist die Europawahl?


Die Europawahl ist eine allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Sie findet seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre statt.




Was ist und macht das Europäische Parlament?


Das Europäische Parlament (EP) ist das größte multinationale Parlament der Welt: 751 Abgeordnete aus 28 Nationen vertreten derzeit rund 500 Millionen Bürger*innen. 24 Amtssprachen kennzeichnen die Arbeit des EPs. 

Es beschließt zusammen mit dem Ministerrat Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind und das tägliche Leben betreffen (z.B. Datenschutz, Umweltrichtlinien, Verbraucherschutz). Das EP setzt sich für ein „Europa der Bürger“ ein, für die Wahrung der Menschenrechte und der Grundrechte. 



Wo tagt es?


Der Sitz des Parlaments ist Straßburg. 12 Plenarsitzungen sind pro Jahr angesetzt. In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt, manchmal auch Plenarsitzungen. In Luxemburg befindet sich ein Teil der Parlamentsverwaltung.



Wann genau sind die Wahlen zum EP?


Vom 23. bis 26. Mai, in Deutschland am 26. Mai. Oder vorher per Briefwahl - eine Begründung ist dafür nicht mehr nötig. Wie das geht, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten per Post zugeschickt bekommen haben. Wer bis zum 5. Mai keine bekommen hat, wendet sich ans Wahlamt seiner Heimatgemeinde.



Wer ist alles wahlberechtigt?


Alle Bürger*innen der EU, die am Wahltag das 18. Lebensjahr (in Österreich und Malta das 16.) vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU leben.



Wo kann man wählen?


Am Ort des Wohnsitzes. In welchem Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung. Im EU-Ausland lebende Bürger*innen dürfen alternativ auch in ihrem Herkunftsland wählen.



Wen oder was kann man alles wählen?


Eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung. 41 sind 2019 zugelassen.  



Wie kann man eine*n bestimmte*nKandidat*in wählen?


Gar nicht. Wer EU-Abgeordnete*r wird, ergibt sich aus der von den Parteien oder Vereinigungen durch interne Wahlen aufgestellten, sog. geschlossenen Listen. 



Wie viele EU-Abgeordnete stehenDeutschland zu?


96. Zum Vergleich: Frankreich stellt 74, Italien und Großbritannien jeweils 73, Spanien 54, die kleinsten Mitgliedstaaten wie z.B. Estland oder Malta jeweils 6.



Wie viele kommen aus Hessen?


Das hängt bei Parteien und Vereinigungen mit Landeslisten vom prozentualen Anteil der Stimmen ab, die aus Hessen kommen, bei Bundeslisten von der Zusammensetzung der Liste. Aktuell hat Hessen 6 Mandatsträger*innen, 4 Männer (2x CDU,1x SPD, 1x Die Grünen) und 2 Frauen(1x SPD, 1x Piratenpartei).



Wie ist das bei der Europawahl mit Erst- und Zweitstimme?


Nix ist damit. Jede*r hat nur eine Stimme.



Da war doch was mit der Fünf-Prozent-Hürde? 


Ja, war. Die 5-Prozent-Sperrklausel, wie sie offiziell heißt, wurde bis zur Europawahl 2009 angewandt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2011 ist sie in Deutschland verfassungswidrig. 2013 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das eine 3%-Sperrklausel vorsah. Das Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2014 ebenfalls gekippt. Seit der Europawahl 2014 gibt es somit keine Sperrklausel mehr. 



Wann ist eine Partei ins EU-Parlamentgewählt?


Um mit einem Abgeordneten ins Parlament einzuziehen, muss eine Partei etwa 0,6 Prozent der Stimmen erreichen. Das gelang 2014 der Partei „Die PARTEI“ mit dem Heute-Show-Satiriker Martin Sonneborn.



Was genau bedeutet MdEP?


Mitglied des Europäischen Parlaments, das ist die amtliche Bezeichnung für Europa-Abgeordnete. Die Abkürzung MdEP wird als sog. Namenszusatz hinter den Nachnamen gestellt.


Weitere Infos unter hier!
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