Neue Perspektiven durch das Teilhabechancengesetz

Darmstädter Jobcenter unterstützt Langzeitarbeitslose beim Wiedereinstieg ins Berufsleben

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Seit dem Inkrafttreten des sog. Teilhabechancengesetzes Anfang 2019 bieten die Jobcenter zwei neue Förderinstrumente an und schaffen damit Perspektiven für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

Und so funktioniert es: Je nachdem, wie lange der Berechtigte bereits arbeitslos ist oder sich im Leistungsbezug beim Jobcenter befindet, wird der Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse gefördert (mehr dazu in der Infobox). 

Die neuen Fördermöglichkeiten haben aber noch mehr zu bieten. Der Beschäftigte erhält Unterstützung durch ein begleitendes Coaching, das das Arbeitsverhältnis stabilisieren soll. Wird eine Qualifizierung für das neue Aufgabengebiet benötigt, kann diese durch das Jobcenter gefördert werden. Ziel ist ein dauerhaftes und ungefördertes Beschäftigungsverhältnis. 

Die Umsetzung des Gesetzes ist dabei nicht nur auf das Engagement der ArbeitgeberInnen und der FallmanagerInnen des Jobcenters angewiesen, sondern auch auf aktive Leistungsberechtigte. 

So wie Bianca Kühn. Sie ist seit einem Jahr beim Seniorendienst der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Darmstädter Johannesviertel beschäftigt. Zunächst konnte sie durch eine Arbeitsgelegenheit („Ein-Euro-Job“) bei der AWO einsteigen. Jetzt ist sie Dank des neuen Gesetzes zwei weitere Jahre als Betreuungsassistentin angestellt und hat beste Chancen auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. 

Auf das neue Gesetz wurde sie durch einen Flyer aufmerksam, den sie von ihrer Fallmanagerin bekommen hatte. Zu Beginn der Arbeitsgelegenheit hatte Kühn Startschwierigkeiten, aber sie biss sich durch. ,,Kurz bevor mein Ein-Euro-Job ablief, hatte ich meinen ganzen Mut zusammengenommen und bin mit dem Flyer zu meiner Chefin gegangen. Ich habe ihr vorgeschlagen, mich mit dieser Fördermaßnahme einzustellen“, erzählt die 40-Jährige stolz.

Frau Köhler-Richter, ihre Chefin, ist zufrieden mit ihr. ,,Man muss den Menschen eine Chance geben. Es ist nicht immer so einfach, aus einer langen Arbeitslosigkeit herauszukommen. Man muss sich wieder an einen geregelten Tagesablauf gewöhnen, pünktlich zur Arbeit erscheinen und sich auch mit neuen Dingen auseinandersetzen, gerade weil man Verantwortung trägt”, erklärt Köhler-Richter.

Der vertrauensvolle und wertschätzende Umgang miteinander stellt dabei die Basis des Arbeitsverhältnisses dar. Wird Unterstützung gebraucht, steht der Coach, Hans Schlipf (Grone-Bildungszentren Hessen gGmbH) mit Rat und Tat zur Seite. Einmal in der Woche trifft sich Bianca Kühn mit ihm, um von ihren Fortschritten zu berichten. 

,,Zurzeit bin ich froh, dass ich eine Halbtagsstelle habe. Nach den zwei Jahren aber, am Ende der Fördermaßnahme, bin ich sattelfest. Dann möchte ich gerne aufstocken und Vollzeit arbeiten“, meint Kühn.

Auch der Geschäftsführer des Jobcenters, Andreas Hoffmann, freut sich über die neuen Fördermöglichkeiten: „Noch nie waren die Bedingungen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so attraktiv wie im Rahmen der beiden neuen Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes“.



Jobcenter Darmstadt | Groß-Gerauer-Weg 3, Darmstadt

E-Mail Kontakt HIER.

Weitere Informationen HIER.

info.teilhabechancengesetz


Voraussetzungen

Leistungsbezug beim Jobcenter, ab 25 Jahren


Förderung für Arbeitgeber

Bei mindestens zwei Jahren Arbeitslosigkeit
  1. Jahr – 75%
  2. Jahr – 50%

Bei mindestens sechs Jahren Leistungsbezug
  1. Jahr – 100%
  2. Jahr – 100%
  3. Jahr – 90%
  4. Jahr - 80%
  5. Jahr – 70%

Besonderheiten

unabhängig von Branche/Berufsgruppe, begleitendes Coaching, zunächst befristetes Arbeitsverhältnis möglich, finanzielle Förderung bei Qualifizierungsbedarf
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