Alle reden vom 14. März. Wir auch.

Fragen und Antworten zur Kommunalwahl

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14. März? Ist da endlich der Lockdown zu Ende? Ganz sicher weiß das keiner, aber ganz sicher ist Kommunalwahl. Deshalb haben wir schon die Parteien vorgestellt, die fürs Darmstädter Stadtparlament kandidieren; jetzt folgen Fakten und Hintergründe.

In unserem FRIZZmag-Special beantworten wir Fragen, die viele schon immer mal beantwortet haben wollten. Oder vielleicht gar nicht wussten, dass man sie stellen kann.


Wann genau ist die Kommunalwahl?

Am Sonntag, 14. März. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer schon jetzt weiß, dass er da nicht kann oder nicht ins Wahllokal gehen will – wg. Corona oder weil  der Stimmzettel besser zu Hause auf den Tapeziertisch passt – kann Briefwahl beantragen. 


Wie geht Briefwahl?

Das steht auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten Anfang Februar per Post geschickt bekommen haben.


Wer ist alles wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger*innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 14. Dezember 2020, ihren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben.


Wer oder was genau wird eigentlich gewählt?

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt, darum geht es im Folgenden. Außerdem finden noch die Ortsbeiratswahlen in Wixhausen statt sowie die Wahlen zum Ausländerbeirat.*


Stadtverordnetenversammlung? Was ist das genau?

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste beschließende Organ der Stadt. Sie beschließt alles, was in der Stadt zu geschehen hat. Also z. B., dass die Lichtwiesenbahn gebaut wird, wie der Friedensplatz aussehen soll, welche neuen Schulen gebaut oder welche alten saniert werden, wie viele Zuschüsse Vereine kriegen, was der Eintritt in den Woog kostet oder wo Parkgebühren erhoben werden. Die Stadtverordneten überwachen die gesamte Verwaltung, die Geschäftsführung des Magistrats und insbesondere die Verwendung der Haushaltsgelder; sie entscheiden also, wofür die Stadt was und wieviel ausgibt. Und sie wählen den Magistrat, mit Ausnahme des Oberbürgermeisters.


Was bitte ist jetzt der Magistrat?

Der Magistrat ist die Regierung der Stadt. Er besteht in Darmstadt aus dem Oberbürgermeister, vier hauptamtlichen Beigeordneten/Dezernenten und zehn ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern.


Wie viele Menschen sitzen in der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung?

71. Das sieht die hessische Gemeindeordnung für Städte mit 100.001-250.000 Einwohner*innen so vor. 59, also eine Einwohnerstufe niedriger, oder eine ungerade Anzahl zwischen 59 und 71 wären auch möglich, um z. B. Kosten zu sparen. Das hätte die Stadtverordnetenversammlung aber rechtzeitig vor der Wahl beschließen müssen.


Aber es kandidieren doch Parteien, keine einzelnen Menschen?

Ja, die Parteien bzw. Initiativen reichen Listen ein, auf denen ihre Kandidat*innen stehen. Über die Reihenfolge der Kandidat*innen auf der jeweiligen Liste entscheiden Parteiversammlungen. Wie viele Kandidat*innen einer Liste ins Stadtparlament kommen, hängt vom Wahlergebnis der Partei ab.


Wie ist die jetzige Stadtverordnetenversammlung zusammengesetzt?

Gewählt wurden 2016 21 Grüne, 13 CDUler*innen, 12 SPDler*innen, 7 AfDler, 5 Linke, 5 UFFBASSEr*innen, 4 FDPler*innen, 3 UWIGAner und eine Piratin. Die Piratin hat sich den Grünen angeschlossen und ein UFFBASSEr ist im Laufe der Wahlperiode zu den Grünen übergetreten. Damit hat die grüne Fraktion faktisch 23 Vertreter*innen im Stadtparlament und damit zusammen mit der CDU-Fraktion in der grün-schwarzen Koalition eine Mehrheit von 36 der 71 Sitze.


Fraktion? Koalition? Was ist das denn jetzt schon wieder?

Für eine Fraktion braucht man in Darmstadt mindesten 3 Stadtverordnete, in der Regel aus derselben Partei.

Koalition (von lateinisch coalitio = Zusammenschluss) ist ein Bündnis politischer Parteien, um eine stabile Regierung zu bilden.


Also die Bürger*innen wählen die Stadtverordneten und die Stadtverordneten die Stadtregierung?

Ja, den Magistrat. Am 2. Februar 2017 wurden von der Stavo 4 hauptamtliche Beigeordnete/Dezernenten für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt: Bürgermeister Rafael Reißer, André Schellenberg (Stadtkämmerer) und Barbara Akdeniz wurden wiedergewählt, ihre 2. Amtszeit endet am 21.06.2023, Barbara Boczek wurde neu gewählt, ihre Amtszeit endet am 28.02.2023. Die 13 ehrenamtlichen Magistratsmitglieder werden von den neu gewählten Stadtverordneten bei der konstituierenden Sitzung gewählt. OB Jochen Partsch wurde am 17. März 2017 für 6 Jahre direkt, also von den Bürger*innen wiedergewählt.


Und können die Stadtverordneten die Stadtregierung auch wieder abwählen?

Ja, bei den hauptamtlichen Beigeordneten in einer kreisfreien Stadt geht das. In den ersten 6 Monaten nach der Kommunalwahl reicht dazu sogar die einfache Mehrheit, also 36 Stadtverordnete, danach müssen es mindesten zwei Drittel, also 48 sein.


Und wie geht das jetzt ganz praktisch mit dem Wählen? Und wie sieht so ein Stimmzettel aus?

Weil die Stadtverordnetenversammlung in Darmstadt 71 Sitze hat, kann jede*r Wähler*in 71 Stimmen vergeben. Der Stimmzettel enthält zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen, die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die dazugehörige Listennummer und die Namen von höchstens 71 Bewerber*innen. 


Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Man kann seine Stimmen einzeln an beliebige Bewerber*innen vergeben und dabei auch aus  verschiedenen Listen auswählen – das nennt man „panaschieren". Dabei kann man jede*r Bewerbe*rin eine, zwei oder höchstens drei Stimmen geben – dieses Anhäufen von Stimmen auf eine*n Kandidat*in nennt man „kumulieren“. Aber aufpassen: Wenn man mehr als 71 Stimmen vergibt, ist der Stimmzettel ungültig.


Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

Nein. Man kann seine 71 Stimmen auch komplett abgeben, indem man eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile ankreuzt. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerber*innen in der Reihenfolge auf der Liste von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle 71 Stimmen aufgeteilt, weil auf einer Liste weniger als 71 Namen stehen, gehts von vorne los, so lange, bis entweder alle 71 Stimmen aufgebraucht sind oder jede*r Kandidat*in die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.


Das heißt ja, es müssen mindestens 24 Namen auf der Liste stehen?

Ja, wenn keine Stimmen verfallen sollen. Stehen wie z. B. bei Liste 12 – Teilhabe in Darmstadt – nur 20 Namen auf einer Liste, kann diese Liste höchstens 60 Stimmen pro Wähler*in bekommen.


Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

Ja. Wenn der Rest der Stimmen nicht verfallen soll, kann man zusätzlich eine Liste ankreuzen. Dann werden dieser Liste die restlichen Stimmen wie gehabt von oben nach unten zugeteilt.


Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

Ja. Wenn man eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt hat, kann man einzelne Namen aus der Liste streichen. Das führt dazu, dass die gestrichenen Kandidat*innen keine Stimmen erhalten. Die dadurch frei gewordenen Stimmen werden wieder von oben nach unten verteilt.


Damit kann man die von den Parteien oder Wählergruppen beschlossene Reihenfolge ja ganz schön durcheinanderbringen, oder?

Ja. Genau das ist der Sinn dieses etwas aufwändigen Verfahrens. Bis einschließlich zur Wahl 1997 war das nicht möglich, da hatten Kandidat*innen auf den hinteren Plätzen keine Chance. Jetzt kann es passieren, dass Kandidat*innen von hinten nach vorne gewählt werden und umgekehrt. 


Kann man da als Partei auch ein bisschen tricksen?

Wie man's nimmt. Nehmen wir mal die CDU. Die hat auf ihrer Liste 68 Namen stehen. Das führt bei allen Wahlzetteln mit ausschließlich einem Kreuz auf der Kopfleiste bei der CDU dazu, dass auf die ersten 3 Kandidat*innen 2 Stimmen entfallen. Damit kann man den Eindruck erwecken, dass die 3 Spitzenkandidat*innen besonders beliebt sind. Und auch verhindern, dass sie nach hinten rutschen. Oder nehmen wir die FDP. Deren Liste hat 31 Namen, da wirkt sich das so aus: Die Plätze 1-9 bekommen 3 Stimmen, ab Kandidat 10 sind es 2 Stimmen (9x3=27 / 22x2=44 / 27+44=71).


Und wie werden dann die 71 Sitze auf die Listen verteilt?

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Die zu verteilenden Sitze werden mit der Stimmenzahl jeder Liste multipliziert und durch die Summe aller Stimmen der teilnehmenden Parteien/Listen geteilt. Als Ergebnis dieser Verhältnisrechnung erhält man für jede Partei/Liste eine Kommazahl. Jede Liste erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen, also links vom Komma auf sie entfallen. Verbleibende, also noch nicht verteilte Sitze, erhalten die Parteien in der Reihenfolge der größten Bruchteile, also rechts vom Komma.

Die einer Liste zugefallenen Sitze werden den Kandidat*innen in der Reihenfolge der erhaltenen Personenstimmen zugeteilt, die vorherige Reihenfolge in der Listen spielt keine Rolle mehr. 


Dann kann die Auszählung ja etwas länger dauern, oder?

Ja, mit dem Endergebnis ist erfahrungsgemäß ab Mittwoch, 17. März, zu rechnen. Am Wahlabend gibt es aber immerhin einen ersten Trend. Grundlage dafür sind die Stimmzettel, die ausschließlich ein Listenkreuz erhalten haben.


Wann treten die neu gewählten Stadtverordneten das erste Mal zusammen?

Die konstituierende Sitzung wird am 22. April stattfinden.


Letzte Frage: Lohnt es sich eigentlich, Stadtverordnete*r zu werden, also finanziell?

Stadtverordnete*r zu sein, ist ein Ehrenamt. Der geschätzte Arbeitsaufwand liegt bei etwa 25-30 Stunden pro Monat, denn neben der Stadtverordnetenversammlung selbst gibt es noch Ausschüsse und Fraktionssitzungen. Und natürlich Gespräche etc. mit den Bürger*innen. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung von 490 Euro monatlich. Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende oder Stadtverordetenvorsteher erhalten Zusatzentschädigungen. In der Regel wird ein Teil der Aufwandsentschädigungen an die Fraktion abgegeben.


*Informationen darüber gibt es umfassend unter: https://www.darmstadt.de/rathaus/politik/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen
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