DSGVO – äääh DSGWTF?!

Kolumne Juni 2018

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SGVO – äääh DSGWTF?! Da ist sie also, die neue EU-weite Datenschutzgrundverordnung. Jetzt wird alles sicherer, einfacher und überhaupt besser. Wirklich?

Auf dem Papier klingt die – DGVSO, ääh DGSVO, sapperlott DSGVO! – erstmal hervorragend. Es sind die höchsten Datenschutzstandards weltweit, die in der allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union flächendeckend gelten werden. Die bisher verschiedenen Datenschutzstandards der Mitgliedsländer werden auf ein Niveau gehoben und ins Internetzeitalter befördert. Alles toll soweit, wenn da nicht der Rattenschwanz wäre.

wenn da nicht der Rattenschwanz wäre. Dieser Rattenschwanz ist 99 Artikel lang. Darin regelt die DSGVO wie Unternehmen, Behörden oder Vereine mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Hier wird gesagt, was erlaubt ist und was nicht und wozu sich die Datenverarbeiter verpflichten. Und das ist eine ganze Menge.

Aus Verbraucher-Perspektive ist das prima. Wer meine Daten nutzt, muss mich genauestens darü- ber aufklären, wann, wie und wozu er sie einsetzt und an wen er was weitergibt. Ich kann jederzeit anfragen, welche meiner Daten ein Unternehmen vorliegen hat. Durch das Recht auf Vergessenwerden kann ich außerdem einfordern, dass alles über meine Person gelöscht wird.

Doch gerade Kleinunternehmer, Ärzte, Verbände oder Vereine stellt diese neue Verordnung vor massive Herausforderungen. Wenn ich beim Bäcker eine Torte bestelle, muss er sich Gedanken darüber machen, wie er die Bestellung notiert. Auch wie er mit den Notizen umgeht, sobald ich meine Torte abgeholt habe. All das muss er außerdem notieren und mir bei Anfrage berichten. Kleine Unternehmen müssen genau überlegen, wie sie ihre Kundendaten aufbewahren, etwa Handwerksbetriebe, die vor Ort beim Kunden arbeiten. Wer alles darf die Adresse des Kunden erfahren? Wer, was hier gearbeitet werden soll?

Juristen sind sich uneins darüber, was man darf und was nicht. Manche malen den Teufel an die Wand, andere mahnen zur Gelassenheit und sind sich sicher, dass sich für Deutschland in der Praxis eigentlich nichts ändert.

Unklar bleibt auch, wie die DSGVO auszulegen ist. Steht sie mit dem Urheberkunstgesetz in Konflikt? Welches Interesse wird am Ende höher gewertet? Auf die Gerichte wird in dieser Hinsicht eine Menge Arbeit zukommen. Experten rechnen mit einer Abmahnwelle. Bis der Europäische Gerichtshof dann ein allgemeingültiges Urteil gefällt hat, dürften Jahre ins Land gehen.

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